Einschulung 2025: Häufige Fragen (FAQ) und Termine

Liebe Eltern der Schulanfängerkinder 2025!

Ihr Kind kommt im September 2025 in die Schule?

Hier finden Sie vorab einige Informationen zu Fragen rund um die Einschulung:

Was kann ich bereits vor den Anmeldeterminen (13. und 14.02.2025) erledigen?

Wenn Ihr Kind zum Schulbezirk (s. unten) der Schiller-Grundschule gehört, bitten wir Sie schon im Voraus um Rückmeldung per Mail an:  schillerschule.sekretariat@mannheim.de , damit wir Sie für weitere Informationen, bzw. zur Vereinbarung eines individuellen Anmeldetermins kontaktieren können. Wir benötigen folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname des schulpflichtigen Kindes
  • Geburtsdatum
  • Name und Ort des Kindergartens, den Ihr Kind besucht
  • 1. Erziehungsberechtigter: Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • 2. Erziehungsberechtigter: Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Wenn zutreffend bitte Angaben zu folgenden Fragen:

  • Ist ein Antrag auf Schulbezirkswechsel geplant?
  • Ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch geplant?

Alternativ können Sie uns diese Angaben auch persönlich übermitteln, dazu können Sie zu den Öffnungszeiten des Sekretariats jederzeit vorbeikommen.

Wann ist mein Kind schulpflichtig?

Ist Ihr Kind vor dem 01.07.2019 geboren, wird es ab September 2025 schulpflichtig.

Jüngere Kinder können für den Schulbesuch angemeldet werden. Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich aufgenommen wird, trifft die Schulleitung. Bitte beziehen Sie in diesem Fall zuerst die Fachkräfte Ihres Kindergartens mit ein und lassen Sie sich von ihnen beraten. Ebenfalls nehmen Sie bitte im Voraus Kontakt mit den Kooperationslehrkräften der Schule auf, die Sie über unser Sekretariat erreichen.

Woher weiß ich, ob mein Kind zum Schulbezirk der Schillerschule gehört?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind zum Schulbezirk der Schillerschule gehört, dann können Sie das unter folgendem Link mit dem „Grundschulfinder“ nachprüfen, dazu müssen Sie zusätzlich Ihre Wohnadresse eingeben:

https://www.gis-mannheim.de/mannheim/index.php?service=gsfinder

Ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich?

Grundsätzlich kann Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Dies beantragen Sie schriftlich bei der regulären Anmeldung. Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung. Für die Zurückstellung benötigen Sie ein ärztliches Gutachten des Gesundheitsamtes oder ein psychologisches Gutachten. Zurückgestellte Kinder besuchen in der Regel die einjährige Grundschulförderklasse, um dann im Jahr darauf optimal für den Schulbesuch vorbereitet zu sein.

    Welche Termine sind zu beachten?

    1. Informationsveranstaltung für die Eltern der Schulanfänger am Dienstag, 14.01.2025 um 19:30 Uhr in der Mensa der Schillerschule. (Haupteingang Germaniastraße)
    2. Die offiziellen Anmeldetermine für Schulanfänger sind am Donnerstag, 13.02.2025 und Freitag, 14.02.2025. Aufgrund der großen Anzahl von Anmeldungen, werden wir auch individuelle Anmeldetermine ab Januar 2025 mit Ihnen vereinbaren, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten vorab zukommen lassen. (s. oben)

    Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung mitbringen?

    • Geburtsurkunde
    • Taufschein (falls das Kind getauft ist)
    • Bescheinigung zur Einschulungsuntersuchung im Kindergarten (ESU)
    • Impfbuch im Original (Nachweis der Masern-Impfung)
    • Bei allein sorgeberechtigten Eltern: Entsprechender amtlicher Nachweis

    Was ist bei getrenntlebenden Elternteilen zu beachten, wenn beide das Sorgerecht haben?

    Wenn Sie uns eine Vollmacht zur Schulanmeldung vorlegen, kann auch ein Elternteil die Schulanmeldung alleine vornehmen.

    Was ist zu beachten, wenn mein Kind an einer privaten Schule eingeschult werden soll?

    Auch Kinder, die eine private Schule besuchen sollen, müssen zuvor an der zuständigen staatlichen Grundschule angemeldet werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf. Im Anschluss benötigen wir eine Aufnahmebestätigung der privaten Schule.